Anlage 30: Besondere Regelungen für Ärztinnen und Ärzte. In der AVR regelt die Diakonie Urlaubstage, Gehälter, Arbeitszeiten usw. 2 BT-K 1.3.2018 – 31.3.2019, Anlage C zu § 52 Abs. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2015 bis 2019, ARE 23 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. § 17 der Anlage 8a AVR DD), Übergangs- und Schlussvorschriften, Anhang zu § 6 AVR-Wü/II Ergänzende Überleitungsregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich des Teils 3.2 der AVR-Württemberg/I – Besonderer Teil Krankenhäuser einschließlich ergänzender Bestimmungen (BT-K) – fallen, Strukturausgleiche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, I. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme des Pflegepersonals im Sinne der Anlage 1b AVR-Württemberg in der am 31.Dezember 2008 geltenden Fassung, II. Dezember 2008 geltenden Fassung, die nach Maßgabe der neugefassten Regelungen der AVR-Württemberg – Erstes bis Fünftes Buch – über den am 31. Januar 2021 65 ANLAGE 3 ENTGELTTABELLE 2015 66 ANLAGE 4 66 ANLAGE 5 66. April 2018 einschließlich ergänzender Bestimmungen, Teil 6 Ergänzende Arbeitsrechtliche Regelungen, Anlage 16 Sonderregelung für ABM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, ZWR 7 Arbeitsrechtsregelung für die AVR-Anwender über die Grundvergütung für Mitarbeiter nach Berufsgruppeneinteilung A, ZRW 23 Sonderregelung für Integrationsprojekte, Sonderregelung für Einrichtungen der Qualifizierungs- und Beschäftigungsbranche (SR EQB), Teil 7 Arbeitsrechtliche Regelungen für einzelne Einrichtungen, Arbeitsrechtliche Regelung für die Diakonie-/Sozialstation Mössingen-Bodelshausen-Ofterdingen gemeinnützige GmbH, Mössingen für Arbeitsverhältnisse, in denen die KAO als Anstellungsgrundlage Anwendung findet, ARE 1 Regelung zur Bestandsicherung für das Altenpflegeheim der Stiftung Karlshöhe, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens, ARE 2 Regelung zur Bestandsicherung für die Stiftung Evangelisches Altenheim Ludwigsburg im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 3 Regelung zur Bestandssicherung für den Verein Berneuchener Haus e.V., Sulz am Neckar, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens. Sonstige von den AVR-Württemberg – Erstes Buch – abweichende oder sie ergänzende Bestimmungen, § 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. Stand: ARR 15/20 veröffentlicht am 16.11.2020. (RS 03/2018, Inkrafttreten jeweils zum 1.1.2020) §9 §14 §20 Anlage 10/I Anlage 10/III (RS 04/2018, Inkrafttreten jeweils zum 1.1.2020) §14 §15 §28 Anlage 1 Anlage 8a (RS 03/2019) §1b §12 §14 §15 §17 § 17a Anlage 2a Anlage 9a Anlage 14 (RS 04/2019) 8. August 2020, Ausgabe vom 15. Anlagen zu den AVR.KW Zuletzt geändert am 17. März 2018 abgeschlossenen Dienstverträgen anderweitige Abweichungen von den AVR DD mit Ausnahme - des Entgelts (§ 14 AVR DD bzw. bundeseinheitlicher Mantel, landesspezifische Entgelttabelle schlanke, transparente und einfache Regelungen Wettbewerbsfähigkeit Signalwirkung in Richtung Fachkräfte Philosophie der Arbeitsvertragsrichtlinien Aufbau der Entgelttabellen Lohngruppen I bis VII: Lohngruppen I und II orientieren sich grundsätzlich an dem … Stand 01.11.2020 - zu den bis zum 31.12.2019 geltenden Regelungen. 1 Praktikantenvertrag, Teil 5 Ergänzende Tarifverträge einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte einschließlicher ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ), Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV), Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. Der Tarifvertrag beinhaltet unter anderem schrittweise steigende Tarifentgelte ab April 2020 sowie die Angleichung der Löhne in Ost und West. Avr Hessen Nassau Entgelttabelle 2019. Dezember 2008 hinaus fortgelten oder von Anwendungsrelevanz sind (Auswahl) sowie abgelöste Regelungen der zum 1. 0. Rückwirkend zum 1. Dezember 2020 (ABl. Abweichungen von den AVR mit Ausnahme des Entgelts (§ 14 AVR bzw. Tarifvertrag chemische industrie entgelttabelle baden-württemberg. Besondere Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst, § 28a Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Anlage C (VKA) zu den AVR-Württemberg – Erstes Buch – und weitere Regelungen, § 28b Besondere Regelungen für am 30. Januar 2009 neugefassten AVR-Württemberg, die nach Maßgabe der Regelungen der AVR-Württemberg von Anwendungsrelevanz sind. 494. Wir haben in der chemischen Industrie einmal mehr gezeigt, dass eine starke Gewerkschaft nachhaltige Ergebnisse für die Arbeitnehmer erzielt. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2019 bis 2023, ARE 24 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. Avr Bayern Diakonie 2019. Besondere Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst, § 28a Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Anlage C (VKA) zu den AVR-Württemberg – Erstes Buch – und weitere Regelungen, § 28b Besondere Regelungen für am 30. August 2011 einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31.März 2012 einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. Urlaub und Arbeitsbefreiung, Abschnitt V. Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung, § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses und § 34a Außerordentliche Kündigung, Abschnitt VI. Stand: Juli 2019 . – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2019 bis 2023, ARE 24 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. 1 AVR-Württemberg zur Anwendung des Altersteilzeitgesetzes in der Diakonie Stetten e. V. ZRW 17 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie-Klinikum Stuttgart Diakonissenkrankenhaus und Paulinenhilfe gGmbH, ZRW 19 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Bildungszentrums für Pflegeberufe Stuttgart gGmbH i. G. (EBZ), ZRW 20 Sonderregelung für Dienste für Menschen e. V. bzw. AVB – Richtwerttabelle, gültig ab 01. ZRW 21 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wörnersberger Ankers, Christliches Lebenszentrum für junge Menschen e. V. ZRW 28 Sonderregelung zur Zukunftssicherung der Bad Sebastiansweiler gGmbH, ZRW 36 Sonderregelung zur Anstellungsgrundlage in der Bad Sebastiansweiler GmbH, ZRW 37 Anstellungsgrundlage für die bei der Evangelischen Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal e. V. privatrechtlich angestellten und im Rahmen von Gestellungsverträgen in den Krankenhäusern Robert-Bosch-Krankenhaus, Stuttgart, Krankenhaus Siloah, Pforzheim und Klinikverbund Südwest GmbH, Sindelfingen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ZRW 39 Sonderregelung zur Zukunftssicherung für das Seniorenzentrum Am Rosengarten, Bondorf, der Evangelischen Altenheimat gGmbH, Stuttgart, ZRW 40 Sonderregelung zur Zukunftssicherung der Kurhaus Bad Boll GmbH, ZRW 41 Sonderregelung zur Zukunftssicherung des Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH Stuttgart, Arbeitsrechtliche Regelung zur Anwendung der Entgelttabellen im Zuge der Überleitung in die AVR-Württemberg – Erstes Buch – und der Erhöhung der Entgelte im Jahr 2009 (ARR-Tabellenanwendung), Zweites Buch (II): Arbeitsrechtliche Regelung zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AVR-Württemberg – Erstes Buch – und zur Regelung des Übergangsrechts (Seite 263), § 2 Ablösung bisheriger Arbeitsrechtlicher Regelungen, § 3 Überleitung in die AVR-Württemberg – Erstes Buch –, § 6 Stufenzuordnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppeneinteilung A und K, § 7 Stufenzuordnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppeneinteilung H, § 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeiten, § 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, 4. 1 AVR-Württemberg zur Anwendung des Altersteilzeitgesetzes in der Diakonie Stetten e. V. ZRW 17 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie-Klinikum Stuttgart Diakonissenkrankenhaus und Paulinenhilfe gGmbH, ZRW 19 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Bildungszentrums für Pflegeberufe Stuttgart gGmbH i. G. (EBZ), ZRW 20 Sonderregelung für Dienste für Menschen e. V. bzw. Sachsen-Anhalt hat bereits eine neue Entgelttabelle für das Jahr 2021 erstellt. Januar 2009 neugefassten AVR-Württemberg, die nach Maßgabe der Regelungen der AVR-Württemberg von Anwendungsrelevanz sind. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Die AVR Stand 01.01.2021 gem. Avr Dd Tarif . ARE 4 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung der Evangelischen Jugendheime Heidenheim e.V. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppeneinteilung K, die aus der Anlage 1b AVR-Württemberg in der am 31.Dezember 2008 geltenden Fassung übergeleitet werden, Anlage 3 Zuordnung der Vergütungsgruppen (Berufsgrupeneinteilung H, Anlage 1c) zu den Entgeltgruppen, Drittes Buch (III): Arbeitsrechtliche Regelung zur Anwendung der AVR-Württemberg in der Fassung des Vierten Buches und zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AVR-Württemberg – Viertes Buch – und zur Regelung des Übergangsrechts, § 5 Zuständigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg –, Viertes Buch (IV): AVR-Württemberg (AVR-Wü) – Fassung auf der Basis der AVR DD, Teil 3 Zusatzregelungen Württemberg zu den AVR DD, ZRW 1 Zusatzregelung Württemberg zu Anlage 10 zu den AVR DD, Anlage zu § 2 Abs. Abschnitt. Redaktioneller Anhang § 3a Fort- und Weiterbildung § … Entgelttabelle AVR Caritas Anlage 33 – 01.03.2020 - 31.08.2020 (RK Ost – Tarifgebiet West, Mitarbeiter in Kindertagesstätten nach §§ … 1 BT-B 1.3.2018 – 31.3.2019, Anlage C (VKA) zu § 52 Abs. A. Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, Erstes Buch (I): AVR-Württemberg (AVR-Wü), § 1 Diakonischer Auftrag, Dienstgemeinschaft, § 4 Paragraphenbezeichnungen, Begriffsanpassungen, Teil 2 Bestimmungen zum TVöD Allgemeiner Teil, § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit, § 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung, § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, § 11 Teilzeitbeschäftigung und § 11a Kurzarbeit, Abschnitt III. EKHN 2021 S. 4) Anlage 1 AVR.KW Eingruppierungskatalog Entgeltgruppe 1 (Anm. Dezember 2008, § 22 Regelungen zu Fort- und Weiterbildung, zu Wege- und Umkleidezeiten und zur Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 18 Abs. 2 BT-K 1.4.2019 – 29.2.2020, Anlage G zu § 46 Abs. In Baden-Württemberg … Januar 2009 neugefassten AVR-Württemberg, die nach Maßgabe der Regelungen der AVR-Württemberg von Anwendungsrelevanz sind. § 17 der Anlage 8a AVR), der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 9 AVR bzw. Zu den AVR Stand 31.12.2020 1 BT-B ab 1.3.2020, Anlage G zu § 46 Abs. Liebe Kundinnen und Kunden, es ist beschlossen. ZRW 13 Ergänzung des § 9 Abs. Abschnitt. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2015 bis 2019, ARE 23 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. 1 BT-B 1.3.2018 – 31.3.2019, Anlage C (VKA) zu § 52 Abs. Tuesday, 04 August 2020. Dienste für Menschen gGmbH, Diakonie mobil GmbH und Aerpah Krankenhausgesellschaft mbH. 4 BT-K Bereitschaftsdienstentgelte, Teil 3.3 Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) einschließlich ergänzender Bestimmungen, § 43 Nebentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, § 50 Zu § 17 Abs. der AK-Beschlüsse sowie der Bischofs- entscheidungen gem. 5 Buchst, c) AVR DD: Außer Betracht im Sinne des § 1 Abs. Diese tritt somit ab dem 1. EL #9960 … Baden-Württemberg, Bayern, Mitte, Nord und Nordrhein-Westfalen FAKTENBLATT VERGÜTUNG ... gruppe S 11b der Anlage 33 zu den AVR* eingruppiert. Dienste für Menschen gGmbH, Diakonie mobil GmbH und Aerpah Krankenhausgesellschaft mbH. Die Anlage 2 enthält zahlreiche Vergütungsgruppen für unterschiedliche Mitarbeitende. Abschnitt. 4 BT-B Bereitschaftsdienstentgelt, Teil 4.1 Bestimmungen zum TVAöD – Allgemeiner Teil (AT) –, § 1a Geltungsbereich des Besonderen Teils, § 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung, § 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, § 12a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, § 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 BT-K ab 1.3.2020, Anlage G zu § 46 Abs. Haftungsausschluss für Inhalte Like. Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesiche Oberlausitz (AVR DWBO) geben die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des DWBO von Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in diakonischen Einrichtungen auf dem Gebiet des DWBO … AVR-Bayern Internetausgabe des Diakonischen Werkes Bayern Stand 20.03.2020 § 4 Stufen der Entgelttabelle 119 § 5 Überleitungs- und Besitzstandsregelung 120 01.01.2020 : Anlage B (Entgelttabelle Entgeltgruppen 1-15) 01.01.2020 : Anlage C (Entgelttabelle Pflegekräfte) 01.01.2020 : Anlage D (Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst) ... Ordnung zur Regelung der Ausbildungsverhältnisse für Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg der Diözese … Nach je zwei Jahren erhält der Mitarbeiter bis zum Erreichen de… B. Redaktioneller Anhang: Regelungen der AVR-Württemberg in der am 31. Aktualisierungslieferung – 1. Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 A 1.815,91 1.919,27 2.022,62 2.190,81 Avr Tariferhöhung 2020 . Entgelttabellen 2020 Ab 2020 gibt es für Arbeitnehmer mehr Geld. Vorläufer der Entgelttabelle TVöD Pflege war die Besonderer Teil Krankenhäuser (TVöD Kr), die 2017 abgelöst wurde. Jeder Mitarbeiter, der neu eingestellt wird, erhält die Anfangsregelvergütung, Stufe eins, der entsprechenden Vergütungsgruppe. Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA), Teil 3.2 Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) einschließlich ergänzender Bestimmungen, § 41 Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD, § 42 Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte, § 43 Zu § 5 Qualifizierung – Ärztinnen/Ärzte, § 45 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, § 47 Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung, § 50 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, § 53 Zu § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen, Anlage C zu § 52 Abs. In den TVöD-Tarifverhandlungen im Oktober 2020 sind unter anderem für den Bereich der öffentlichen Pflege erhebliche Verbesserungen … Abschnitt. 1 Ausbildungsvertrag BT Pflege, Anlage 3 zu § 2 Abs. 4 BT-K Bereitschaftsdienstentgelte, Teil 3.3 Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) einschließlich ergänzender Bestimmungen, § 43 Nebentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, § 50 Zu § 17 Abs. Zusätzlich gibt es verschiedene regionale Richtlinien … … Daraus geht hervor, dass die Gehälter bis 2021 in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent steigen. Übergangs- und Schlussvorschriften, § 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA), Anhang zu § 6 (VKA) Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern, Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister, Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen, Anhang zu § 16 (VKA) – aufgehoben –, Anlage 1 zu § 2 Abs. Dezember 2008, § 22 Regelungen zu Fort- und Weiterbildung, zu Wege- und Umkleidezeiten und zur Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 18 Abs. AVR Bayern Internetausgabe des Diakonischen Werkes Bayern Stand 03.05.2018 Entgelttabelle Ärzte vom 01.05.2018 77 Anlage 4 Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB Wir müssen ab Mittwoch, den 16.Dezember, voraussichtlich bis Mitte Januar schließen.Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht alle Termine der kommenden zwei Wochen auf zwei Tage komprimieren können. 1 ZRW 1 Teil 3 AVR-Wü/IV, Fünftes Buch (V): Zusatzregelungen für diakonische Einrichtungen (ZRW), Verfahrensregelungen zur Bestandssicherung diakonischer Einrichtungen, Teil 3: Verfahren zur dauerhaften Sicherung der Leistungsangebote, ZRW 2 Sonderurlaub für Mitarbeiter in Diakonischen Einrichtungen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitsrechtliche Regelung zum Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, Leistungsabrechnung und Statistiken, Arbeitsrechtsregelung für Freiwillige Helferinnen und Freiwillige Helfer im Modelprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr PLUS (FSJPLUS)“. Juni 2015 nach dem Anhang zu der Anlage C (VKA) zu den AVR-Württemberg – Erstes Buch – eingruppierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weitere Regelungen, 4b. Oktober 2019 2,5 Prozent, zum 1. 1 Praktikantenvertrag, Teil 4.5 Vergütung von Praktikanten von Fachhochschulen und Universitäten – ZRW 8 –, Teil 4.6 Praktikantinnen und Praktikanten im Vorpraktikum und in der Berufsorientierung, § 6 Schweigepflicht, Nebentätigkeit, Haftung, Schutzkleidung, § 8 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 12 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 13 Beendigung des Praktikumsverhältnisses, Teil 5 Ergänzende Tarifverträge einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte einschließlicher ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ), Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV), Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. Dezember 2008 geltenden Fassung, die nach Maßgabe der neugefassten Regelungen der AVR-Württemberg – Erstes bis Fünftes Buch – über den am 31. Abschnitt. ZRW 13 Ergänzung des § 9 Abs. ANLAGE 2 ENTGELTTABELLE 63 ... Januar 2020 64 gültig ab 1. Gültig von: Gültig bis: Veränderung : Anlage 3 - gültig ab 1. Avr Anlage 2 Gehaltstabelle 2019. AVR-Lohntabellen für 16 Bundesländer Erste Länder haben Entgelttabellen schon fortentwickelt Baden-Württemberg, Niedersachsen (2), Sachsen-Anhalt (2), Thüringen, Sachsen in Planung: Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen Vereinbarungen mit Kostenträgern auf Basis der AVR in einigen Bundesländern AVR … März 2020 in RK BW, RK Bayern, RK Mitte, RK Nord und RK NRW. Auf dieser Seite finden Sie die offiziellen Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der derzeit geltenden Fassung vom 01.01.2021 als PDF-Dokument, wie sie von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. beschlossenen wurden. SGB VIII, gültig ab 1. Entgelttabelle mit Monatswerten gültig von 01.03.2020 bis 31.8.2020 AVR der SeniVita- und Dr. Wiesent-Gruppe, Pflege 2020 AVR der SeniVita- und Dr. Wiesent-Gruppe, Verwaltung 2020 AVR der SeniVita- und Dr. Wiesent-Gruppe, Sozial- und Erziehungsdienst 2020 AVR der SeniVita- und Dr. Wiesent-Gruppe, Lehrer 2020 – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2023 bis 2025, ARE 25 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Evangelischen Verein für Altenhilfe e.V., Tuttlingen, für die Jahre 2015 bis 2018, ARE 27 Sonderregelung zur Bestandssicherung für das Seniorenzentrum Melanchthonhaus, Schwäbisch Gmünd, der Stiftung Evangelische Altenheimat, Stuttgart für die Jahre 2015 bis 2017, ARE 28 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Ausbildung &Service GmbH, Gammertingen, ARE 29 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Fachkliniken gGmbH, Gammertingen, ARE 30 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mariaberger Textilservice gGmbH, Gammertingen, ARE 30a Regelung zur Bestandssicherung für das Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH, Waiblingen, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 31 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alexander-Stift Dienste für Senioren gGmbH, Großerlach-Neufürstenhütte, ARE 32 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DIAK Altenhilfe gGmbH, Schwäbisch Hall, ARE 33 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wilhelmshilfe GmbH, Göppingen, ARE 34 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eva: Jugendhilfe Heidenheim – eine Betriebsstätte der eva: Jugendhilfe Neue Wege gGmbH, ARE 34a Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenheimat gemeinnützige GmbH, Stuttgart, ARE 35 Regelung der Zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Wohnstift Mönchfeld gGmbH ab 01.07.2017, ARE 36 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, Stuttgart, ARE 37 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Heimstiftung GmbH, der Evangelischen Heimstiftung Württemberg GmbH und der Start GmbH – Stephanuswerk Isny Arbeit Rehabilitation Training, ARE 38 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bad Sebastiansweiler GmbH, Mössingen, und der Rehabilitation-Therapie-Pflege GmbH (RTP-GmbH), Mössingen, im Gemeinschaftsbetrieb, ARE 39 Arbeitsrechtliche Regelung zur Zahlung des Leistungsentgelts für die Jahre 2016, 2017 und 2018 im Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 40 Arbeitsrechtliche Regelung zur dauerhaften Sicherung der Leistungsangebote für das Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 41 Regelung der Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samariter GmbH, Nürtingen, ZRW 03 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Befreiung für die Anstalt Stetten, Heime und Ausbildungsstätten für Behinderte.

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